Barrierefreiheit bei Veranstaltungen des AWO Familienbildungswerkes
Das Familienbildungswerk ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Variante Elbe 2.0 (kufer-layout.de)
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. - Nicht barrierefreie Inhalte
Auf der Webseite sind nicht alle PDFs UA-konform. Wir überarbeiten die PDFs aktuell. Sollten Sie ein bestimmtes Dokument benötigen, melden Sie dies bitte an fbw(at)awo-herford.de - Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.05.2025 erstellt und basiert auf dem Prüfbericht der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit.
Die Erklärung wurde zuletzt am 15.05.2025 überprüft. - Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen weitere bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Website auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail. Wir sind bemüht Ihnen schnellstmöglich zu antworten. - Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Familienbildungswerk wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Falls das AWO Familienbildungswerk nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die beauftragte Person der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Beauftragte der Landesregierung NRW für Menschen mit Behinderung:
Claudia Middendorf
E-Mail: kontakt(at)lbbp.nrw.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.