Gebührennachlass bei Familienbildungsangeboten

 

Vorausgesetzt, das Land NRW stellt weiterhin zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung, können wir Familien mit finanziellen Herausforderungen eine Reduzierung der Kursgebühr von bis zu 30,- € gewähren.

Anspruchsberechtigt sind unter anderem:

• Empfänger*innen von Arbeitslosengeld und deren Familien

• Empfänger*innen von Sozialhilfe und deren Familien

• Empfänger*innen von Bürgergeld und deren Familien

• Alleinerziehende 

• Familien mit drei oder mehr Kindern

• Familien mit Flucht- oder Migrationsgeschichte

• Familien mit Menschen mit Behinderungen oder Suchterkrankungen.

Sie haben die Möglichkeit, den Antrag hier herunterzuladen, auszufüllen und uns zuzusenden.

 

Prüfen Sie gerne, ob für Sie ein Zuschuss über das Bildungs-und Teilhabepaket (BuT) in Frage kommt. 

Eventuell beteiligt sich auch Ihre Krankenkasse an den Kurskosten. 

 

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