Gebührennachlass bei Familienbildungsangeboten
Vorausgesetzt, das Land NRW stellt weiterhin zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung, können wir Familien mit finanziellen Herausforderungen eine Reduzierung der Kursgebühr von bis zu 30,- € gewähren.
Anspruchsberechtigt sind unter anderem:
• Empfänger*innen von Arbeitslosengeld und deren Familien
• Empfänger*innen von Sozialhilfe und deren Familien
• Empfänger*innen von Bürgergeld und deren Familien
• Alleinerziehende
• Familien mit drei oder mehr Kindern
• Familien mit Flucht- oder Migrationsgeschichte
• Familien mit Menschen mit Behinderungen oder Suchterkrankungen.
Sie haben die Möglichkeit, den Antrag hier herunterzuladen, auszufüllen und uns zuzusenden.
Prüfen Sie gerne, ob für Sie ein Zuschuss über das Bildungs-und Teilhabepaket (BuT) in Frage kommt.
Eventuell beteiligt sich auch Ihre Krankenkasse an den Kurskosten.