Patient*innenverfügung und Betreuungsvollmacht
Wer entscheidet, wenn ich z. B. nach einem Unfall nicht mehr selbst in der Lage bin, einer risikoreichen Operation zuzustimmen oder zu widersprechen?
Einen Weg der Vorsorge für solche Situationen scheinen sogenannte "Patientenverfügungen" zu bieten, u. a. auch für nicht verheiratete Paare.
In dieser Veranstaltung wird dargestellt, was genau unter einer Patientenverfügung zu verstehen ist, welche Möglichkeiten sie bietet, wie sie gestaltet werden sollte und auch, wo die Grenzen der Patientenverfügung liegen.
Des Weiteren erteilt die Rechtsanwältin Auskunft über die aktuelle Rechtslage zum Thema Elternunterhalt.
Anmeldung möglich
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| Kursnummer | 26.81.100 |
| Beginn | Di., 17.03.2026, um 19:30 Uhr |
| Dauer | 1 Termin (2 UE) |
| Kursort | Zu diesem Kurs sind noch keine Orte verfügbar. |
| Kursleitung |
Margarete Bökenkamp
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| Entgelt | 11,20 € |
Kurstermine 1
| – | Datum | Ort |
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| 1 | Dienstag • 17.03.2026 • 19:30 - 21:00 Uhr | AWO Stadtteil-Begegnungszentrum Kastanienallee; Seminarraum |